Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besucherinformationen COUCHSURFER

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen dem Kunden und der OPUS Festival-, Veranstaltungs- und Management GmbH, Mörikestraße 20, 70178 Stuttgart (nachfolgend „OPUS“ genannt) geschlossenen Konzertbesucherverträge.

2. Eintrittskartenerwerb

(1) Eintrittskarten können nur bei Easy Ticket Service, dem Geschäftsbereich der in. Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co KG (nachfolgend „Easy Ticket Service“ genannt) erworben werden.
(2) Für die Abwicklung des Erwerbs der Eintrittskarten gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Easy Ticket Service. Diese sind unter www.easyticket.de abrufbar.

3. Zutrittsberechtigung

Kindern unter 3 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erhalten freien Eintritt. Des Weiteren gilt das Jugendschutzgesetz.

4. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. OPUS ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände, wie Foto- und/oder Film-Profi-Equipment, Waffen und Messer jeglicher Art oder Feuerwerkskörper bei sich führt.

5. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches), ist OPUS berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht OPUS von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

6. Verbot und Gestattung von Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Mobilfunktelefone mit Kamerafunktion zugelassen. Die Aufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.
Jegliche Nutzung außerhalb privater Zwecke ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auf den sorgsamen Umgang in den sozialen Netzwerken und teilen Sie die Bilder nur mit Freunden, mit denen Sie durch ein persönliches Band von Beziehungen (vgl. § 15 Absatz 3 UrhG) verbunden sind. Andernfalls ist die Wiedergabe öffentlich und nicht mehr privat und von der Gestattung nicht umfasst und daher rechtswidrig.
Die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art wie z. B. Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte ist untersagt.
OPUS kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen.

7. Weiterverkauf der Eintrittskarten

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Im Fall des privaten Weiterverkaufs, dürfen die Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, veräußert werden.

8. Anweisungen und Informationen

Den Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort ist Folge zu leisten.
Aktuelle Hinweise und Informationen können tagesaktuell über die Website www.couchsurfer-live.de sowie die social-media-Seite www.facebook.com/couchsurferlive/ abgerufen werden.

9. Ausfall oder Abbruch wegen Terror

Für den Fall, dass die Veranstaltung ganz oder teilweise wegen einer Bombendrohung, eines terroristischen Anschlags oder der drohenden Gefahr eines solchen (höhere Gewalt) vom Sicherheitskreis der Veranstaltungsleitung oder von den zuständigen Behörden (insb. Ordnungsbehörde) abgesagt wird, und den Veranstalter keinerlei Verschulden trifft, besteht der Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder bereits getätigter Aufwendungen nicht.

10. Haftung

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von OPUS für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die OPUS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit von OPUS für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch OPUS. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von OPUS – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für OPUS bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von OPUS für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OPUS.

EINWILLIGUNG zu AUFNAHME und VERWERTUNG

– von Bild- und Tonaufnahmen von Besuchern

– soweit diese über die gesetzliche Ausnahme von § 23 Nr. 3 Kunsturhebergesetz hinausgeht.

Der Besucher willigt ein, dass OPUS oder im Auftrag von OPUS handelnde Dritte Aufnahmen auf der Veranstaltung mit dem Bildnis des Besuchers anfertigen dürfen, in welchem er sich in der Öffentlichkeit bewegt, zeitlich unbegrenzt für Werbezwecke von COUCHSURFER in den gängigen Medien online und Print verwenden dürfen, insbesondere in social-media-Kanälen, der COUCHSURFER-Website sowie zu Zwecken der Presseberichterstattung.